In der Präambel der Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Qualifikation von zusätzlichen Betreuungskräften (nach § 53c SGB XI, früher § 87b Abs.3 SGB XI) in Pflegeheimen heißt es, dass sie die Aufgabe haben,
„Heimbewohner bei Ihren alltäglichen Aktivitäten zu unterstützen und ihre Lebensqualität zu erhöhen.“
- Anforderungen an die Qualifikation der Betreuungskräfte
Die nachzuweisenden Anforderungen sind:
- Ein einwöchiges Orientierungspraktikum (40 Std.)
vor Beginn der Weiterbildung - Ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum (60 Std.)
- Die Qualifizierungsmaßnahme von 180 (UE)
- Jährliche Fortbildungen
- Das Weiterbildungsprogramm in drei Modulen
Das erste Modul beinhaltet 108 Stunden Qualifizierung
Die Inhalte:
- Grundkenntnisse der Kommunikation
Kommunikation mit Menschen mit Demenz,
psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung
- Grundkenntnisse über oben genannten Erkrankungen
und Grundkenntnisse über weitere Erkrankungen und
deren Behandlungsmöglichkeiten
- Grundkenntnisse der Pflege und der Pflegedokumentation
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Hygieneanforderungen
Umgang mit Inkontinenz, Wunden und Schmerzen usw.
- Erste Hilfe Kurs
Verhalten im Notfall
Erstes Modul:
01.02. bis 03.02.21
01.03. bis 03.03.21
29.03. bis 31.03.21
26.04. bis 28.04.21
Zweites Modul
Das zweite Modul beinhaltet ein zweiwöchiges Praktikum (60 Stunden)
unter Anleitung im Pflegeheim.
Drittes Modul
Das dritte Modul beinhaltet 72 Stunden Qualifizierung
Die Inhalte:
- Vertiefte Kenntnisse in der Kommunikation
Methoden und Techniken
- Grundkenntnisse in der Rechtskunde
- Grundkenntnisse der Hauswirtschaft und Ernährung unter Berücksichtigung von Krankheiten und Unverträglichkeiten
- Beschäftigung und Betreuung
- Bewegung
- Kommunikation und Kooperation mit Pflegeteams, Angehörigen usw.
Viertes Modul:
19.05. bis 21.05.21
14.06. bis 16.06.21
01.07. und 02.07.2021
Die Unterrichtszeiten sind von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr
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