Im Folgenden zeigen wir Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie Ihre Fort- und Weiterbildungskosten ggf. persönlich finanziell fördern lassen können.
1. Steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für eine Fort- oder Weiterbildung
Prinzipiell können Sie die Kosten für e Fort- oder Weiterbildung in der Steuererklärung geltend machen. Dabei wird -abhängig von der eigenen Arbeitssituation und dem Zweck der Fortbildung- zwischen drei verschiedenen Anspruchsgruppen und Arten von Kosten unterschieden:
- Werbungskosten,
- Betriebskosten oder
- Sonderausgaben.
Wie Sie Ihre Kosten absetzen können
Bei „Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit“ also als Angestellte oder Angestellter können Sie die Weiterbildungskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Neben Kursgebühren können in den Werbungskosten auch Fachliteratur oder Fahrtkosten angesetzt werden. Wenn eine berufliche Selbstständigkeit vorliegt, werden die Fort- oder Weiterbildungskosten als Betriebskosten bzw. Betriebsausgaben die Kosten dann angegeben.
Zudem können Aufwände für die eigene Berufsausbildung mit bis zu 6.000 Euro pro Kalenderjahr als Sonderausgaben steuerlich angesetzt werden. Diese gelten jedoch nur für eine Erstausbildung. Welche Kosten als Sonderausgaben für eine Zweitausbildung in der Steuererklärung ansetzbar sind, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater oder Finanzamt klären.
Neben den Kursgebühren können auch Prüfungsgebühren oder Kosten für Arbeitsmittel und Fachliteratur von der Steuer absetzbar sein. Darüber hinaus können Sie Fahrtkosten, Übernachtungskosten sowie Verpflegungskosten in der Steuererklärung bis zu bestimmten Beträgen einbringen. Während bei Internet- und Telefoniekosten pro Monat eine Pauschale absetzbar ist, können Elektrogeräte wie Notebooks und PCs nur berücksichtigt werden, wenn diese für die Weiterbildungsmaßnahme angeschafft wurden. Auch Büromaterial, Portokosten und Bewerbungskosten können steuermindernd angesetzt werden.
Da die Steuerersparnis entsprechend der eigenen Einkünfte und der Lebenssituation variiert, ist eine pauschale Aussage über die Höhe der Ersparnis nicht möglich.
Welche konkreten Möglichkeiten für Sie bestehen und bis zu welchem Betrag Ihre Kosten zur Absetzung eingebracht werden können, klären Sie bitte mit einem Steuerberater.
2. Aufstiegs-BAföG & Meister-BAföG im Fernstudium
Das Aufstiegs BAföG ersetzt das frühere „Meister-BaföG“. Die finanzielle Förderung durch BAföG war ursprünglich für Studierende sowie Schülerinnen und Schüler zur Unterstützung ihres Werdegangs angedacht. Inzwischen gibt es auch für Berufstätige eine Ausbildungsförderung – das sogenannte Aufstiegs-BAföG. Grundsätzlich richtet sich die Gewährung des Aufstiegs-BAföG nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).
Das Ziel des AFBG ist es, Berufspraktiker bei einer beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen bzw. sie zur Existenzgründung und Selbständigkeit zu ermutigen. Damit diese Ziele erfüllbar sind, ist die Vergabe des Aufstiegs-BAföG an bestimmte Voraussetzungen gebunden:
Um Aufstiegs-BAföG zu erhalten, muss zunächst nachgewiesen werden, dass es sich bei der Fortbildungsmaßnahme um eine Aufstiegsfortbildung im Sinne des AFBG handelt und damit ein höherer Bildungsabschluss angestrebt wird. Dies gilt dann, wenn die Weiterbildung auf einen staatlich anerkannten Abschluss nach Berufsbildungsgesetz vorbereitet und über dem Niveau des Berufsfachschulabschlusses liegt.
Das Belchen-Institut hat vom Regierungspräsidium Karlsruhe die Anerkennung als Bildungseinrichtung nach Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) erhalten. Damit ist es berechtigt, Bildungsmaßnahmen nach dem BzG BW durchzuführen und wird auf der Liste der anerkannten Bildungsträger geführt
(https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Bildungszeit/02a_liste_anerk_bildungstraeger.pdf). Im Belchen-Institut sind folgende
Weiterbildungen staatlich geprüft und zugelassen:
- Weiterbildung zur Fachkraft für Gerontopsychiatrie
- Weiterbildung zur Stationsleitung/WBL/Pflegedienstleitung
Ferner muss der Fort- oder Weiterbildungsabschlussbildungsabschluss zu einer Berufstätigkeit auf Meisterniveau qualifizieren. Dazu muss die Maßnahme einen Umfang von mindestens 400 Stunden haben.
Gefördert werden Fort- und Weiterbildungen, die von zertifizierten Anbietern veranstaltet werden. Das Belchen-Institut ist ein solcher Anbieter.
Insgesamt können bis zu 75% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gespart werden: Die Förderung setzt sich aus zwei Elementen zusammen. Zum einen aus einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent. Dieser ist nicht rückzahlungspflichtig. Zum anderen aus einem zinsgünstigen Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das Darlehen muss nicht verpflichtend in Anspruch genommen werden. Im Falle des Bestehens der Abschlussprüfung können Sie jedoch zusätzlich von einem Darlehenserlass in Höhe von 50% der Darlehenssumme profitieren.
Gefördert werden einkommens- und vermögensunabhängig die tatsächlich anfallenden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis maximal 15.000 Euro sowie gegebenenfalls Zuschüsse zu Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts. Die Förderungsdauer entspricht der Regelstudienzeit der Fort- oder Weiterbildung.
Für alleinerziehende Personen mit Kindern unter 14 Jahren oder mit Behinderung kann zusätzlich pro Kind pauschal ein Zuschuss zur Kinderbetreuung in Höhe von 150 Euro gewährt werden.
Wie Sie Aufstiegs-BAföG beantragen können:
Wenn Sie sich für eine auf diese Kriterien passende Fort- oder Weiterbildung entschieden haben, können Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de das entsprechende Formular herunterladen. Anschließend senden Sie bitte Ihre ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung für die Fort- oder Weiterbildung zusammen mit den erforderlichen Formblättern aus dem Aufstiegs-BAföG-Förderantrag an das Belchen-Institut.
Wenn Sie weitere Fragen zum Aufstiegs-BAföG haben, kann dafür telefonisch die gebührenfreie Hotline – 0800 6223634 – des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit kontaktiert werden.
3. Weiterbildungsstipendium
Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wird von der Stiftung für Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) und lokalen Stellen für die Berufsausbildung das Programm des Weiterbildungsstipendiums durchgeführt. Es zielt darauf, vor allem jungen und talentierten Fachkräften eine Weiterqualifizierung zu ermöglichen und neue berufliche Möglichkeiten bis hin zur Selbstständigkeit zu realisieren.
Ziel des Stipendiums ist es, Berufseinsteigerinnen und -einsteiger zu fördern, um ihre Fähigkeiten so auszubauen, dass sie zu einer Weiterentwicklung im eigenen Berufsbild führen. Fachübergreifende Weiterbildungen sollen das überfachliche Wissen erweitern und neue Einblicke ermöglichen. Die Förderung durch das Stipendium umfasst Zuschüsse für Kosten von fachlichen oder außerfachlichen Weiterbildungen in Höhe von maximal 8.100,- Euro. Die Förderung erstreckt sich über 3 Jahre und fordert lediglich einen Eigenanteil von 10 % pro Maßnahme. Grundsätzlich ist die Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme parallel zum Berufsalltag möglich.
Die Förderung durch das Stipendium beinhaltet Zuschüsse zu den Maßnahmen-Kosten, Fahrt- und Aufenthaltskosten und dient als Unterstützung bei notwendigen Arbeitsmitteln und Prüfungskosten. Zusätzlich gibt es einen sogenannten IT-Bonus, der bei Anschaffung eines neuen Computers im ersten Förderjahr während einer Maßnahme einen Zuschuss von 250 Euro gewährt.
Um eine Chance auf das Weiterbildungsstipendium nach SBB zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst wird bei allen Bewerberinnen und Bewerbern eine anerkannte duale Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen vorausgesetzt. Anders als bei einem Aufstiegsstipendium dürfen Bewerberinnen und Bewerber das 25. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Wie Sie Ihre Qualifizierung zum Weiterbildungsstipendium nachzuweisen können
- Mit dem Ergebnis der Abschlussprüfung (Durchschnittsnote 1,9 oder besser)
- besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (Plätze 1 bis 3)
- begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule
Zum Zeitpunkt der Bewerbung um das Stipendium des SBB müssen Bewerberinnen und Bewerber entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig oder bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet sein.
Eine wichtige Ausnahme für das Weiterbildungsstipendium ist, dass eine Bewerbung auch bei Arbeitslosigkeit infrage kommt. Dafür muss die Arbeitslosigkeit bei der zuständigen Stelle für den Antrag auf das Stipendium nachgewiesen werden. Zusätzlich muss ein Nachweis darüber vorliegen, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber für den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Für eine Förderung durch das Stipendium sind vor allem der Abschluss einer Meisterprüfung (z.B. als Leitung) qualifiziert. Ihre Bewerbung ist direkt an die SBB zu richten.
4. Bildungsurlaub
Eine Weiterbildung dient Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor allem dazu, sich höhere Qualifikationen im eigenen Berufsbild anzueignen und neue Kenntnisse zu erlangen. Aufgrund des Wandels vieler Berufe sind Berufstätige dazu angehalten, sich ständig weiterzubilden – auch die Chance, neue Aufgabenbereiche hinzuzugewinnen und beruflich aufzusteigen, steigt mit lebenslangem Lernen.
Um eine solche Weiterbildung während der Arbeitszeit aufzunehmen, gibt es die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu beantragen. Dabei handelt es sich um eine bezahlte Freistellung von der Arbeit, die die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen und Weiterbildungsmaßnahmen ermöglichen soll. Stehen Ihnen beispielsweise fünf Tage Bildungsurlaub zur Verfügung, kann dieser entweder für fünf aufeinanderfolgende Tage oder innerhalb von acht Wochen an zwei und drei Tagen eingesetzt werden.
Gemäß Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz besteht in Baden-Württemberg ein Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass Seminare und Kurse vom jeweiligen Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt sein müssen.
Durch die Freistellung müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Präsenzzeiten keine Tage des jährlichen Jahresurlaubs einsetzen.
Wie Sie Bildungsurlaub beantragen können
In BW beträgt Bildungsurlaub der 5 Tage pro Jahr. Der Arbeitgeber ist 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu informieren Um Bildungsurlaub für Ihre Fort- oder Weiterbildung zu beantragen, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen. In der Regel sollte der Antrag zirka drei Monate vor Seminarbeginn gestellt werden an:
Regierungspräsidium Karlsruhe, Sachgebiet Bildungszeit
76247 Karlsruhe
Tel: 0721/926-2055, Fax: 0721/93340212
E-Mail: bildungszeit@rpk.bwl.de
Internet: www.bildungszeit-bw.de
Fortbildungen, die für den jährlichen Bildungsurlaub genehmigt sind, beschäftigen sich unter anderem mit der Erlangung von Schlüsselkompetenzen, zum Beispiel in Kommunikations- und Rhetorikkursen. Außerdem sind berufsübergreifende Kenntnisse im Bereich Selbstpflege, Palliative Care usw. wertvolle Inhalte, mit denen Seminare zur persönlichen Weiterbildung beitragen.
5. Qualifizierungschancengesetz/ Bildungsgutschein
Am 1. Januar 2019 ist das „Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz)“ in Kraft getreten. Dessen Ziel ist, Unternehmen und Mitarbeitern im Kontext des digitalen Strukturwandels die Möglichkeit zu schaffen, sich durch zusätzliche Qualifikationen auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten.
Neben einem Recht auf Weiterbildungsberatung für alle Beschäftigten sieht das Gesetz ein umfangreiches finanzielles Förderprogramm für Unternehmen vor. In dessen Rahmen können Unternehmen bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragen, dass die Lehrgangskosten für eine Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter und die daraus entstehenden Arbeitsausfallzeiten übernommen werden. Mit einem Bildungsgutschein können Sie einen 50%igen Zuschuss, maximal bis zu 500,- €, zur privaten Weiterbildung erhalten (weitere Infos unter www.bildungspraemie.info)
Voraussetzungen sind…
dass der Erwerb Ihres Berufsabschlusses, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, in der Regel mindestens vier Jahre zurückliegt.
- dass Sie in den letzten vier Jahren vor der Antragstellung nicht an einer nach dieser Vorschrift geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.
- dass in der Weiterbildung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
- dass die Weiterbildung durch einen Träger durchgeführt wird, der nach AZAV zugelassenen ist – dies trifft auf das Belchen-Institut zu.
- dass Ihr Lehrgang mindestens 160 Stunden umfasst
Folgende Weiterbildungen des Belchen-Instituts sind über AZAV zugelassen und werden durch die Rentenversicherung oder Arbeitsagentur/Jobcenter gefördert:
- Weiterbildung zur Fachkraft für Gerontopsychiatrie
- Weiterbildung zur Stationsleitung/Wohnbereichsleitung
- Weiterbildung zur Pflegedienstleitung
- Weiterbildung zur Präsenzkraft/Betreuungskraft in der Pflege
- Weiterbildung zur Altentherapeutin/zum Altentherapeuten
Aufstiegsfortbildungen, welche nach dem AFBG förderfähig sind (siehe Aufstiegs-BAföG), sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Wie Sie einen Bildungsgutschein erhalten
Wählen Sie einen für Sie passenden Lehrgang aus. Zum Beispiel die Qualifikation zur Betreuungskraft.
Kontaktieren Sie die für Ihre Region zuständige Arbeitsagentur und bitten Sie um die Ausstellung eines Bildungsgutscheins für den von Ihnen gewählten Lehrgang. Ihr Ansprechpartner vor Ort entscheidet über die Vergabe.
Senden Sie den Original-Bildungsgutschein und die Anmeldung für Ihren Lehrgang bitte an das Belchen-Institut.
Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl einer für Sie geeigneten Weiterbildungsmaßnahme oder zur Prüfung der fachlichen Anforderungen an das Bildungsziel.